Eines ist klar: Menschen wollen Orientierung und Menschen wollen sich weiterentwickeln!
Dafür brauchen sie Möglichkeiten. Dafür brauchen sie Gelegenheiten für Reflexion und Feedback.
(Business-)Coaching ist ein erfolgs- und zielorientiertes Beratungsformat, um persönliche wie auch charakterliche sowie kommunikative Schlüsselqualifikationen zu optimieren.
Durch ein Coaching werden Menschen in der Entfaltung eigener Potenziale unterstützt.
Lösungsideen werden entwickelt, berufliche Strategien erarbeitet, die Bewältigung gegenwärtiger und auch zukünftiger Probleme wird leichter fallen.
Gerne bin ich für Sie da.
Konstruktiv, taktvoll, klar.
Valentina Siemens
Die Ausgaben für Coaching-Leistungen lassen sich steuerlich geltend machen.
Für ein Unternehmen ist es ein ganz normaler Einkauf von Dienstleistung oder Beratung.
Hierbei können auch Coaching-Leistungen für die Angestellten geltend gemacht und als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Angestellte können den Freibetrag nutzen:
Wer als Angestellte / Angestellter sein Coaching privat bezahlt, kann die Kosten bei seiner Einkommenssteuer einbringen.
Bei Coaching-Rechnungsbeträgen von bis zu 920,– Euro im Jahr greift der Arbeitnehmer-Freibetrag.
Geht es über den Freibetrag hinaus, so können die weiteren Coaching-Kosten als Werbungskosten angesetzt werden. Diese mindern die Steuerbeiträge an das Finanzamt.
§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Stand Dezember 2017/ Die genannten Hinweise ersetzen keine Steuerberaterin / keinen Steuerberater.